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Die nachfolgend genannten
Bezeichnungen geben den Stand bis August 2009 wieder, wie man sie immer
noch auf vielen Etiketten findet. Sie werden sukzessive durch andere,
der neuen EU-Weinmarktordnung entsprechende Bezeichnungen ersetzt. Die
Umsetzung dieser neuen Ordnung ist in Gang gesetzt und findet insbesondere
auf den Etiketten der einfachen Weine schon ihren Niederschlag. Was in
Frankreich VIN DE TABLE war ist heute VIN DE FRANCE. Alle neuen Bezeichnungen
und ausführliche Erläuterungen dazu findet man im Internet bei wein-plus.de
unter folgendem Link: http://www.wein-plus.de/glossar/Qualit%C3%A4tssystem.htm
Am 27. Januar 2021 ist das
mittlerweile Zehnte Gesetz zur Änderung des Deutschen Weingesetzes
in Kraft getreten. Details regelt die Änderung zur Weinverordnung, die
im Bundesgesetzblatt Teil I Nr. 20 vom 7. Mai 2021 veröffentlicht wurde.
Die neuen Regelungen gelten ab dem Weinjahrgang 2026. Bis dahin kann nach
gegenwärtig geltenden Vorschriften gekennzeichnet und vermarktet werden.
Vorbehaltlich der endgültigen Zustimmung durch die Bundesregierung soll
in Zukunft Geltung haben: "Je enger die Herkunft, desto höher das Qualitätsversprechen."
Wieweit man diesem Ziel in der Praxis nahe kommt wird sich zeigen. Kritiker
bemängeln schon jetzt, dass mit den künftigen geschützten Ursprungsbezeichnungen
- von denen es in Deutschland gerade einmal 13 geben wird, für jedes Anbaugebiet
eine - eine Region wie Franken formal auf die gleiche Stufe gestellt wird
wie der Clos de Vougeot.
Wer sich schon jetzt näher damit beschäftigen möchte wird hier fündig:
Deutsches Weininstitut https://www.deutscheweine.de/wissen/qualitaetsstandards/neuregelungen-im-deutschen-weinrecht/
Vinum https://www.vinum.eu/de/magazin/klartext/2021/zehnter-versuch-neues-deutsches-weinrecht/
Deutschland
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DEUTSCHER
TAFELWEIN (DT) Nach amtlicher Definition ein leichter, lieblicher
Wein ohne weitere Eigenarten. Wie inzwischen international gang und gäbe,
nutzen Spitzenwinzer häufig solche unteren Kategorien, um frei von behördlichen
Vorgaben ihre individuellen Vorstellungen umzusetzen bzw. Rebsorten anzubauen,
welche das Weingesetz in ihren Lagen nicht zulässt.
LANDWEIN (LW) Ein schlichter, trockener bis halbtrockener Wein.
QUALITÄTSWEIN BESTIMMTER ANBAUGEBIETE (QbA) Trocken bis lieblich.
Die höchste Qualitätsstufe, bei welcher ein Zusatz von Zucker vor der
Gärung erlaubt ist.
KABINETT Ab dieser Qualitätsstufe ist die Zuckerung (Chaptalisierung)
vor der Gärung untersagt. Die Weine können trocken bis lieblich ausfallen.
Der gesetzlich vorgeschriebene Zuckergehalt der Trauben, gemessen in Grad
Öchsle, der Aussagen über den potentiell erreichbaren Alkoholgehalt zulässt,
ist der Maßstab. Er variiert von Region zu Region, und innerhalb der Regionen
differenziert er auch nach Rebsorten. Die nachfolgend genannten höheren
Prädikatsstufen erfordern einen jeweils höheren Öchslewert.
SPÄTLESE Früher musste die tatsächlich später stattfindende Lese
von reiferen Trauben bei den Behörden angemeldet werden. Erst seit der
Neufassung des Deutschen Weingesetzes in den 70er Jahren des 20. Jahrhunderts
ist alleine der Öchslewert maßgeblich. Von trocken bis lieblich ist alles
möglich.
AUSLESE Erfordert in der Regel eine tatsächliche Auslese von vollreifen,
gesunden Beeren aus der Menge des Lesegutes von Hand (qualitätsbewusste
Winzer lassen diese Sorgfalt aber auch den unteren Prädikatsklassen angedeihen).
Unreife und verfaulte Trauben müssen aussortiert werden; es sei denn,
es handelt sich um mit dem Edelpilz Botrytis cynerea befallene. Dieser
Pilz bewirkt, sofern er die Trauben nicht schon in einem Frühstadium befällt,
mittels Perforation der Beerenhäute eine Verdunstung von Wasser aus den
Beeren und somit eine erhöhte Konzentration von Zucker und Extrakten.
Auslesen fallen meist süßer und alkoholreicher aus als Spätlesen, selten
trocken.
BEERENAUSLESE (BA) Süß, intensiv und manchmal alkoholreich. Vor
allem Beerenauslesen und Trockenbeerenauslesen begründen den teilweise
mythischen Ruf deutscher Rieslinge.
TROCKENBEERENAUSLESE (TBA) Intensive Süße und Aromatik, häufig
mit niedrigem Alkoholgehalt. Außergewöhnlich auch in der Haltbarkeit.
EISWEIN Eiswein ist eine Sonderform der BA oder TBA, die Beeren
hängen bis zum ersten Frosteinbruch am Stock. In den Beeren bildet das
gefrorene Wasser Eiskristalle, der gelöst bleibende Zucker und die Säuren
werden mit leistungsfähigen Pressen abgepresst, zurück bleiben die gefrorenen
wässrigen Anteile und der Trester. Die Konzentration steigt auf diese
Weise enorm. Oft sehr fein und süß, dabei nicht unbedingt alkoholstark,
da die natürlichen Hefen bei solch konzentriertem Stoff häufig auf halbem
Weg schlapp machen.
Frankreich
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VIN
DE TABLE (VDT) Die unterste Stufe der einfachen, kaum reglementierten
Weine.
VIN DE PAYS (VDP) Landwein. Entspricht dem Landwein in Deutschland
und dem IGT in Italien. Der Anteil des VDP liegt aktuell bei ca. 5 %,
steigt jedoch ständig, auch finden sich in dieser Kategorie eine ganze
Reihe von Spitzenweinen.
VIN DÉLIMITÉ DE QUALITÉ SUPÉRIEURE (VDQS) Das Gesetz bestimmt Anbaufläche,
-methode, Höchstertrag und Vinifikationsverfahren. Es gilt unter anderem
für Anwärterregionen für die darüberstehende AOC.
APPELLATION D'ORIGINE CONTRÔLÉE (AOC, AC) Die kontrollierte Herkunftsbezeichnung
für die Spitze der Qualitätspyramide in Frankreich, sie regelt über VDQS
hinaus den Anbau noch strenger: genau umgrenztes Gebiet oft nur
eine Einzellage , Rebsorten, Pflanzdichte, Rebschnitt, Vinifikations-
und Ausbaumethode, Mindestmostgewicht, maximalen Ertrag. Innerhalb dieser
Qualitätsstufe gibt es allerdings noch weitere Differenzierungen, wobei
Appellationen wie Burgund (Premier Cru, Grand Cru), Champagne (Premier
Cru, Grand Cru) und Bordeaux jeweils eigene Subkategorien haben. Und,
als wären der Unterklassen und Systeme noch nicht genug, leisten sich
Medoc und St-Emilion in Bordeaux noch einmal unterschiedliche Klassifizierungen
für die großen Gewächse.
APPELLATION D'ORIGINE PROTÉGÉE (AOP) Seit August 2009 ersetzt diese
Bezeichnung in Folge der neuen Regelungen durch die EU-Weinmarktordnung
die Bezeichnungen AOC und VDQS.
Italien
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VINO
DA TAVOLA (VDT) Tafelwein. Der einfache Wein, eine Jahrgangsangabe
muss nicht sein.
INDICAZIONE GEOGRAFICA PROTETTA (IGP) Früher IGT für
Indicazione Geografica Tipica. Tafelwein einer bestimmten, festgelegten
Region oder Anbauzone. Einige Erzeuger benutzen diese aber auch für Spitzenweine,
da die gesetzlichen Bestimmungen etwas anderes nicht zulassen.
DENOMINAZIONE DI ORIGINE CONTROLLATA (DOC) Kontrollierte Herkunftsbezeichnung.
Von amtlicher Seite festgelegt sind: Anbaugebiet, Rebsorten, maximaler
Ertrag, Mindestlagerzeit, Mindestalkoholgehalt, Säuregehalt und typische
Farb-, Geruchs- und Geschmacksmerkmale.
DENOMINAZIONE DI ORIGINE CONTROLLATA E GARANTITA (DOCG) Kontrollierte
und garantierte Herkunftsbezeichnung. Das höchste Prädikat, die Steigerung
der DOC durch verschärfte Anforderungen.
CLASSICO Einige DOC-Gebiete dürfen Weine aus der Kernanbauzone
mit diesem Zusatz auszeichnen.
SUPERIORE Kann in einigen DOC-Gebieten für strenger selektioniertes
Lesegut mit z. B. niedrigerem Ertrag, höherem Alkoholgehalt etc. vergeben
werden.
RISERVA Zusatzbezeichnung in einigen DOC-Gebieten für Weine, die
deutlich länger gelagert wurden.
Österreich
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TAFELWEIN
(TW) Außer den Maßgaben, dass das Traubengut aus Österreich stammen und
mindestens für 6° Alkohol gut sein muss, werden keine weiteren Vorschriften
gemacht.
LANDWEIN (LW) Gehört zur Gruppe der Tafelweine, ist jedoch etwas
strenger reglementiert. Die Herkunft ist auf eine Region beschränkt, Rebsorten,
Mostgewicht, Extrakt und Höchstertrag werden vorgeschrieben.
QUALITÄTSWEIN ODER QUALITÄTSWEIN B. A. (QW) Die geografische
Herkunft wird auf ein Weinbaugebiet eingeschränkt, Mostgewicht, Typizität,
Mindestalkoholgehalt, Extrakt und Ertrag werden reglementiert. Auch ist
die Herkunft auf dem Etikett nach Weinbaugebiet, Großlage, Gemeinde, Gemeinde/Weinbauriede
(Lage) auszuweisen.
KABINETT Der Kabinett gehört zur Gruppe der Qualitätsweine, muss
aber erhöhten Anforderungen hinsichtlich Mostgewicht etc. genügen, darüber
hinaus ist die Aufzuckerung nicht gestattet. Die Prädikatsweinstufen beginnen
in Österreich erst über dem Kabinett und gliedern sich wie folgt:
SPÄTLESE Wein aus Trauben, die nach der allgemeinen Lese der betreffenden
Sorte im vollreifen Zustand geerntet worden sind, Mostgewicht mindestens
19° KMW.
AUSLESE Wein aus ausschließlich sorgfältig ausgelesenen Trauben
(alle nicht vollreifen, fehlerhaften oder kranken Beeren müssen ausgesondert
worden sein); Mostgewicht mindestens 21° KMW.
BEERENAUSLESE (BA) Wein aus überreifen und edelfaulen Trauben;
Mostgewicht mindestens 25° KMW.
EISWEIN Mostgewicht mindestens 25° KMW. Die Trauben sind bei Lese
und Kelterung gefroren (dadurch sind Inhaltsstoffe sehr konzentriert;
Eis bleibt im ausgepressten Trester zurück).
STROHWEIN Der Wein wird aus Beeren gewonnen, die mindestens drei
Monate auf Stroh oder Schilf gelagert und luftgetrocknet wurden. Mostgewicht
mindestens 25° KMW. Eiswein und Strohwein dürfen keine zusätzliche Bezeichnung
für Prädikatswein tragen.
AUSBRUCH Wein ausschließlich aus edelfaulen und überreifen, auf
natürliche Weise eingetrockneten Beeren. Zur besseren Auslaugung des natürlichen
Zuckergehaltes kann frisch gekelterter Traubenmost oder Spätlesewein aus
derselben Lage dem Lesegut zugesetzt werden; Mostgewicht mindestens 27°
KMW.
TROCKENBEERENAUSLESE (TBA) Wein aus größtenteils edelfaulen, weitgehend
eingeschrumpften Beeren; Mostgewicht mindestens 30° KMW. Die Angaben in
° KMW beziehen sich auf die Meßmethode mit der Klosterneuburger Mostwaage.
Sie wurde Ende des 19. Jahrhunderts von dem Freiherrn von Babo entwickelt
und dient zur Bestimmung des Mostgewichtes entsprechend des prozentualen
Anteils von Zucker. Die Gradation weicht erheblich von der in Deutschland
und der Schweiz gebräuchlichen Angabe in Oechsle ab. Ein ° KMW muss mit
5 (exakt 4,9) multipliziert werden, um auf die entsprechenden ° Oechsle
zu kommen; 20° KMW entsprechen also rund 100° Oechsle.
DAC
Seit 2002 gibt es die Qualitätsbezeichnung DAC (Districtus Austriae Controllatus),
damit wurde in Österreichs Weinhierarchie erstmals die Herkunft über die
Rebsorte gestellt. Das Weinviertel machte mit dem "Weinviertel DAC", für
den Grünen Veltliner, den Anfang. 2006 folgte das Mittelburgenland mit
Blaufränkisch, wobei DAC stets für "klassische" Weine steht, Reserve DAC
für eine höhere Qualität mit Lagenbezeichnung. Weitere werden folgen.
Österreich orientiert sich damit an der Klassifikation solcher Weinbauländer
wie Italien (DOC) und Frankreich (AOC), wo der Name der Herkunftsregion
kennzeichnend ist und, wenn man so will, zur Marke wurde (Chianti, Chablis)
und die Bedeutung der Rebsorten in den Hintergrund getreten ist.
Klar ist eigentlich, dass man mit solch einer "Ordre de Mufti" nicht die
Qualität des Weines von heute auf morgen steigern kann. Das unverhohlene
Ziel der österreichischen Weinwirtschaft ist eindeutig formuliert: "Das
sollte mittelfristig eine wesentliche strategische Besserstellung auf
den Exportmärkten bringen."
Portugal
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VINHO
DE MESA (VDM) Tafelwein. In der Regel der einfache Wein. Wie in Italien
gibt es auch hier die Situation, dass manche Erzeuger diese Qualitätsbezeichnung
für Spitzenweine "wählen", da die gesetzlichen Bestimmungen nichts anderes
zulassen.
VINHO REGIONAL (VR) Landwein, Wein einer Region. Junge Qualitätsbezeichnung,
welche qualitative Vorgaben macht und das Gebiet umreißt.
DENOMINAÇÃO DE ORIGEM CONTROLADA (DOC) Kontrollierte Herkunftsbezeichnung.
Sie legt Anbaugebiet, Rebsorten, maximalen Ertrag, Produktionsmethoden,
Mindestausbauzeit und -alkoholgehalt, Säuregehalt, Farb-, Geruchs- und
Geschmacksmerkmale fest.
INDICAÇÃO DE PROVÊNIENCIA REGULAMENTADA (IPR) Entspricht im wesentlichen
der DOC-Bezeichnung und gilt für Gebiete, welche den DOC-Status erstreben
und nach einer fünfjährigen Probezeit auch erhalten können.
VINHO DE QUALIDADE PRODUZIDO EM REGIÃO DETERMINADA (VQPRD) Keine
zusätzliche Qualitätsstufe. Kann für Wein eines bestimmten Anbaugebietes
statt DOC oder VQPRD verwendet werden. Schafft leider keine Klarheit,
ist auch selten anzutreffen.
SUPERIOR Je nach DOC gelten erhöhte Anforderungen an Lesegut, Alkoholgehalt
usw.
RESERVA Schreibt die Mindestausbauzeit im Holz vor, bei Weißwein
ein Jahr, bei Rotwein zwei Jahre. Manche DOC verlangt noch mehr.
GARRAFEIRA bedeutet Flaschenkeller. Mithin wird hier die Mindestausbauzeit
im Holz und in der Flasche vorgeschrieben. Minimum für Weißweine sind
zwei, für Rotweine drei Jahre Reife beim Erzeuger vor der Auslieferung.
Garrafeiras sind häufig Verschnitte aus Weinen unterschiedlicher Herkunft
und werden als Tafelwein angeboten. Hier beweist sich also nicht die Region
oder das Terroir, sondern das kompositorische Vermögen des Herstellers
bzw. seines Kellermeisters.
Spanien
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VINO
DE MESA (VDM) Tafelwein. In der Regel einfache, schlichte Weine, aber
auch hier sind, wie in Italien und anderswo, spektakuläre Ausnahmeerscheinungen
möglich.
VINO DE LA TIERRA (VT) Landwein. Das Prädikat gilt für gebietstypische
Weine und macht qualitative Vorgaben.
VINOS DE CALIDAD CON INDICACIÓN GEOGRÁFICA (IG) Neu geschaffene
Katagorie für Weine aus einer klar definierten Region, die bezüglich Qualität
und Charakteristik der erwarteten Typizität entsprechen müssen; ähnlich
IGT in Italien.
DENOMINACIÓN DE ORIGEN (DO) Kontrollierte Herkunftsbezeichnung
analog der italienischen DOC.
DENOMINACIÓN DE ORIGEN CALIFICADA (DOCa) Die höchste Qualitätsstufe
für Weine einer bestimmten Region, ähnlich DOCG in Italien. Bisher lediglich
an die Region Rioja vergeben (1991).
VINO DE PAGO Qualtätsstufe für Außerordentliches, sie wird für
Weine eines hervorragenden Weinbergs oder einer ausgezeichneten Einzellage
vergebend. Dieses Prädikat wurde erst 2003 als die absolute Spitze der
Qualitätsstufen eingeführt.
SEMICRIANZA Prädikat ohne offiziellen Segen. Wird häufig für Weine
verwandt, welche die vorgeschriebene Reifezeit im Barrique für eine Crianza
nicht erreichen.
CRIANZA Die Vorgaben unterscheiden sich nach Region. Verbindlicher
Mindeststandard ist, dass ein Ausbau über zwei Jahre erfolgt. Davon mindestens
6 Monate im kleinen Eichenfass, der Rest in der Flasche (Rotwein).
RESERVA Analog Crianza, jedoch mit längeren Ausbauzeiten. Weißwein
über 2 Jahre, davon 6 Monate im Fass. Rotwein über 3 Jahre, davon 12 Monate
im Fass.
GRAN RESERVA Die Steigerung der Reserva. Hier sind Mindestausbauzeiten
von 4 Jahren für Weißwein, davon mindestens 6 Monate im Fass, vorgeschrieben.
Für Rotweine gilt ein Minimum von 5 Jahren, davon mindestens 2 Jahre im
Fass.
VINO DE PAGO Erst 2003 eingeführte Spitze der Qualitätspyramide;
sie kann an Weine einer herausragenden Einzellage (Pago) vergeben werden.